Baugespann und Markierung

Einsprache kann jedermann erheben, der nachweisen kann, dass seine Rechte verletzt werden oder dass das Bauwerk schwerwiegende Nachteile für Umwelt und Nachbarn zur Folge hat.

Der Bauherr ist gesetzlich verpflichtet, mittels Gerüsten die genaue Lage und die Dimensionierung seines geplanten Bauwerks sichtbar zu machen.

Das Baugespann darf nicht abgebrochen werden, bevor die Baubewilligung erteilt ist.

Im Tiefbau muss man sich im Allgemeinen auf eine blosse Markierung beschränken.

Terrainaufnahme

Sie dient der Erfassung der genauen Höhenlage des Baugeländes. Terrainhöhen zwischen zwei gemessenen Punkten werden durch Interpolation gerechnet. Der Höhenunterschied zweier Höhenkurven ist die Äquidistanz.

Bauplatzinstallation

Unter der Bauplatzinstallation versteht man die Anordnung der Lagerplätze, welche Sache des Bauunternehmers ist.

Bei der Disposition ist zu beachten:

  • Zufahrt zur Baustelle
  • Werk- und Lagerplätze
  • Krananlage
  • Baustrasse
  • Betonieranlage
  • Baracken und Magazine
  • Deponieplätze
  • Zimmerei
  • Sanitäre Anlage

Absteckung

Die Fassadenfluchten, die Achsen einer Strasse oder eines Kanals müssen genau eingemessen werden. Die Fixierung dieser Grundelemente auf der Baustelle nennt man Absteckung.

Hochbau

Am Schnurgerüst werden Lage und Umrisse des Neubaues eingemessen. Dazu gehören:

  • Lage des Bauobjektes in der Parzelle
  • Länge, Breite, Vorsprünge des Kellers, meist auch des EG's
  • Höhenkoten (± 0.0 Kote ?meist EG)

Tiefbau

Unter Profilierung versteht man die Absteckung von Höhe, Breite und Gefälle der Strasse, sowie die Neigung der Böschung.